Eine Feststellung vorab: Für alle neueren Verträge werden Bausteine benutzt.
"Witzig" dabei ist, dass die Ersteller schon mal die Bausteine durcheinanderbringen.
Nun einige Infos...
Die Berechnung von Fixum und Garantiegehalt ist interpretierbar.
Hier schafft die Aussage von Herrn Götz Klarheit, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit das Fixum 2.300 Euro beträgt.
In den Verträgen findet sich ein Zusatz, dass mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind.
Solch eine pauschale Regelung ist rechtswidrig!
Auch die pauschale Abgeltung von Sonntagsarbeit ist nicht haltbar.
Arbeitsstunden müssen auch eins zu eins entlohnt werden.
Unglaublich ist, dass eine Inventur, die wiederholt wird, nur zu 50% vergütet wird. Dabei ist nicht klar, was eine schlechte Inventur ausmacht.
Unabhängig davon, gilt auch hier der Grundsatz, dass Arbeitszeit eins zu eins vergütet werden muss.
Die Arbeitsverträge enthalten keine klare Gehaltsregelungen.
Formulierungen, die bei der Pensionsregelung auf abteilungsübliche Sätze verweisen, sind zu unkonkret und auch rechtswidrig. Durch einen Arbeitsvertrag muss sich das Gehalt klar ergeben.
In den Verträgen werden nicht durch den Verkäufer zu verantworteten Risiken auf den Verkäufer abgewälzt. Dabei legt XXXLutz fest, was für XXXLutz nicht zumutbar ist. Auch wird das Risiko von Insolvenzen des Lieferanten und des Kunden auf den Verkäufer abgewälzt.
Solche Regelungen sind nicht zulässig.
Die Gewerkschaft ver.di ist dabei, die Arbeitsverträge mit denen anderer Möbelhändler zu vergleichen.
Die ersten Erkenntnisse überraschen nicht und werden bald veröffentlicht.
Ein erstes positives Ergebnis der gewerkschaftlichen Aktivitäten zu den Arbeitsverträgen gibt es:
In den Möbelhäusern wurde die Anweisung erteilt,
dass es nicht zulässig ist, zu arbeiten, ohne dass die Zeit durch einstempeln erfasst wird.
dass es nicht zulässig ist, zu arbeiten, ohne dass die Zeit durch einstempeln erfasst wird.
Wir gehen auch davon aus, das die rechtswidrigen Klauseln bald verändert werden.