In vielen Verträgen von XXXLutz steht,
dass mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind.
Solch eine Regelung verstößt ganz klar gegen geltendes Recht:
Das Bundesarbeitsgericht hat (Urteil vom 01.09.2010) die Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte bestätigt, wonach solche Klauseln unwirksam sind.
Auch ist nicht zulässig, dass Überstunden pauschal in Freizeit ausgeglichen werden.
Wenn im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts anderes geregelt ist, dann muss jede Mehrarbeitsstunde auch bezahlt werden.
Noch ein "Witz" zum Schluss:
In Arbeitsverträgen steht :
"Wird aufgrund einer fehlerhaften Inventur eine zusätzliche Inventur notwendig, so wird diese Zeit nur mit dem Faktor 0,5 abgegolten."
Also ganze Arbeit, halber Lohn!
Dies ist natrülich auch rechtswidrig.
Auch entfallen damit für Staat und Sozialversicherung die Steuern und Beiträge.
Auf Nachfrage von ver.di antwortete die XXXL-Juristin aus Würzburg:
"Von der Regelung (...) wurde kein Gebrauch gemacht."
Liebe XXXL-Geschäftführung:
Danke, dass Sie von rechtswridrigen Vereinbarungen keinen Gebrauch macht.
Aber:
Warum schreibt Sie dann solche Klauseln in die Verträge überhaupt rein?
Die Gewerkschaft ver.di fordert, dass XXXLutz endlich alle Arbeitsverträge rechtlich überarbeitet. Dies muss eine Selbstverständlichkeit sein!